Praxis für Logopädie Siakos

Verordnung für die logopädische Behandlung

Für eine logopädische Behandlung, in welcher die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden sollen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung beziehungsweise eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie. Die Therapie wird in der Praxis oder im Hausbesuch (z. B. Pflegeeinrichtungen, Wohnungen) durchgeführt. Privatpatienten benötigen ein Privatrezept für eine logopädische Behandlung.

Die Verordnung  für eine logopädische Behandlung erhalten Sie vom

- Allgemeinmediziner
- HNO-Arzt
- Internist
- Kieferorthopäde
- Kinderarzt
- Neurologe
- Phoniater
- Psychiater
- Zahnarzt

Wichtig: Bitte beachten Sie dass eine Heilmittelverordnung ab dem Ausstellungsdatum nur 14 Tage gültig ist. Deshalb empfehle ich Ihnen, schnellst möglich telefonisch einen Termin mit mir unter 0176 / 315 976 31 zu vereinbaren.

Die Verordnung und deren Kostenübernahme

Eine logopädische Therapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsbefreit.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung bei einer logopädischen Therapie sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 € (§ 61 SGB V – Zuzahlung). Es besteht aber die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für die logopädische Behandlung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihren gesetzlichen Krankenkassen.

Zuzahlungsbefreiung: Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Die Verordnung für Privatpatienten

Privat versicherte Patienten erhalten bei einer logopädischen Therapie vor Beginn der Therapie einen Therapievertrag.  Die privaten Krankenkassen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten einer logopädischen Therapie. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Erstattung der Behandlungskosten.

Gerne bekommen Sie auf Nachfrage auch einen Kostenvoranschlag, den Sie im Voraus bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um die Höhe der Kostenübernahme zu erfragen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihre Logopädie Praxis Berlin Wilmersdorf Charlottenburg 
Mandy Siakos – Logopädin Berlin Wilmersdorf Charlottenburg
Uhlandstraße 68
10717 Berlin
Festnetz: +49 (0)30 863 988 99
Fax: + 49 (0)30 892 057  03
E-Mail: Logopaedin.Berlin@gmail.com